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Doppelbesteuerungsabkommen

Thailand hat mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) abgeschlossen, um die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen zu vermeiden und die Steuerzahler vor einer übermäßigen Steuerbelastung zu schützen. Diese Abkommen legen die Regeln fest, nach denen das Einkommen und Vermögen besteuert werden, wenn es zwischen den Vertragsstaaten fließt. Die DTA zielen darauf ab, die Handels- und Investitionsaktivitäten zu erleichtern und die Rechtssicherheit für Unternehmen und Einzelpersonen zu erhöhen, die grenzüberschreitend tätig sind.

 Thailand Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) 

Thailand hat 1967 das erste Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) mit der Schweiz abgeschlossen. Das thailändische DTA-Netzwerk wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Bisher hat Thailand Doppelbesteuerungsabkommen (DTAs) mit 56 Ländern abgeschlossen (Stand Mai 2006). Ein Doppelbesteuerungsabkommen umfasst im

 

Allgemeinen vier Hauptteile:

 

A. Umfang

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(1) Personen, die abgedeckt sind

Das DTA gilt für Personen, die in den Vertragsstaaten ansässig sind. Um als thailändischer Resident klassifiziert zu werden und Anspruch auf Vertragsgünstigkeiten zu haben, muss eine Person eine der folgenden sein:

  • Ein Individuum, das in einem Steuerjahr für einen Zeitraum oder Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in Thailand bleibt;

  • Eine juristische Person, die gemäß dem Zivil- und Handelsgesetzbuch von Thailand gegründet wurde.

(2) Abgedeckte Steuern

Das DTA gilt nur für Einkommensteuern, nämlich die Einkommensteuer für natürliche Personen, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer auf Erdöl. Andere indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer und die spezielle Geschäftssteuer sind nicht durch das DTA abgedeckt.

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B. Arten von Einkommen

Im Allgemeinen legt das DTA keine spezifischen Einkommensarten und Steuersätze fest. Es legt fest, ob das Quellen- oder Wohnsitzland berechtigt ist, bestimmte Einkommen zu besteuern. Wenn das Quellenland Besteuerungsrechte hat, unterliegt das Einkommen der Besteuerung gemäß den innerstaatlichen Gesetzen dieses Landes.

Das DTA schreibt auch einen Steuersatz für Anlageeinkommen wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor. Dann kann das Quellenland ein solches Einkommen zu einem Satz besteuern, der den im Abkommen festgelegten Satz nicht übersteigt. In vielen Fällen sind die Steuersätze im DTA im Vergleich zu den innerstaatlichen Steuersätzen niedriger, um steuerliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen zu reduzieren.

Einige Artikel des DTA lassen dem Quellenland eindeutig keine Besteuerungsrechte für Einkommen zu, wie zum Beispiel Einkommen aus internationalem Luftverkehr und Unternehmensgewinne, sofern das Geschäft nicht über eine Betriebsstätte im Quellenland betrieben wird.

 

C. Beseitigung der Doppelbesteuerung

Der Schwerpunkt eines DTA liegt auf der Beseitigung der Doppelbesteuerung. Jedes DTA kann unterschiedliche Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung einer Person durch das Wohnsitzland vorschreiben:

(1) Befreiungsmethode

Das Wohnsitzland besteuert das Einkommen nicht, das gemäß dem DTA im Quellenland besteuert wird.

(2) Anrechnungsmethode

Das Wohnsitzland behält das Recht, das Einkommen zu besteuern, das bereits im Quellenland besteuert wurde. Es berechnet seine Steuer auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Steuerpflichtigen, einschließlich des Einkommens aus dem anderen Land, das gemäß dem DTA in diesem anderen Land besteuert wird. Es erlaubt jedoch einen Abzug von seiner eigenen Steuer für die im anderen Land gezahlte Steuer. Wenn kein DTA mit einem bestimmten Land besteht, gibt es Bestimmungen in der Königlichen Verordnung Nr. 300, die einseitige Kreditentlastung gegen thailändische Steuern für im anderen Land von einer thailändischen juristischen Person gezahlte Steuern ermöglichen.

 

D. Allgemeine Bestimmungen

Der letzte Teil des Doppelbesteuerungsabkommens regelt administrative Unterstützung wie den Austausch von Informationen zwischen Steuerverwaltungen und Streitbeilegungsverfahren.

Anker 1 Doppelbesteuerungsabkommen Liste

Liste mit deutschsprachigen Ländern mit denen Thailand Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) hat. 

Schweiz

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand stammt aus dem Jahr 1996. Die Artikel zum Ruhegehalt sind 17 und 18/2.

English

Deutsch

Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland stammt aus dem Jahr 1967.

English

Österreich

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Austria stammt aus dem Jahr 1986.

English

Holland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Holland stammt aus dem Jahr 1976.

English

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