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Einkommenssteuer Paare

Die "Einkommensteuer in Thailand" (Personal Income Tax, PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen eines verheirateten Paars kommt. Bei der Einkommensteuer für verheiratete Paare gibt es verschiedene Optionen zur Abgabe der Steuererklärung. Ehepartner können entweder gemeinsam eine Erklärung abgeben oder ihre Einkommen separat einreichen. Dabei müssen bestimmte Regeln beachtet werden, insbesondere bei der Aufteilung von Einkommen, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.

Einkommen eines verheirateten Paars

Das Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt, wird als "steuerpflichtiges Einkommen" bezeichnet. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Daher werden jegliche Vorteile, die ein Arbeitgeber oder andere Personen bereitstellen, wie beispielsweise eine mietfreie Wohnung oder die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer gezahlte Steuer, auch als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers für Zwecke der Einkommensteuer behandelt. Das steuerpflichtige Einkommen wird in 8 Kategorien unterteilt.

Sie und Ihr Ehepartner können wie zuvor gemeinsam eine Steuererklärung abgeben. Währenddessen kann jedoch entweder ein Ehepartner wählen, sein oder ihr Arbeitseinkommen Einkommen gemäß Abschnitt 40-1 separat durch Einreichung eines weiteren Formulars ภ.ง.ด.91 einzureichen, oder Sie und Ihr Ehepartner können getrennte Steuererklärungen für alle erhaltenen Einkommensarten abgeben und die Einkommensteuer getrennt zahlen.

 

Falls bestimmte Einkommen nicht eindeutig Ihnen oder Ihrem Ehepartner zugeordnet werden können, gelten folgende Regeln: Für Einkommen gemäss Abschnitten 40(2) - 40(7) müssen Sie und Ihr Ehepartner das erhaltene Einkommen gleichmässig aufteilen. Für Einkommen gemäss Abschnitt 40(8) gilt im Allgemeinen, dass Sie und Ihr Ehepartner das erhaltene Einkommen gleichmässig aufteilen müssen. Sie und Ihr Ehepartner können sich jedoch auf den Anteil des verdienten Einkommens einigen und die Einkommensteuer entsprechend auf diesen Betrag zahlen.

Abzugsfähige Ausgaben

Die abzugsfähigen Ausgaben werden unter den Ehepartnern im gleichen Verhältnis wie das gemeinsame Einkommen aufgeteilt.

Zulagen

Einige Zulagen werden ab dem Steuerjahr 2011 anders berechnet. Die Hauptänderungen sind wie folgt:

  • Kinderzulage: Jeder Ehepartner hat Anspruch auf 15.000 Baht (17.000 Baht, wenn das Kind auf qualifiziertem Niveau studiert).

  • Abzug von Zinsen für Wohnungsbaudarlehen: Jeder Ehepartner hat Anspruch auf einen Zinsabzug von bis zu 100.000 Baht. Wenn sie jedoch gemeinsam einen Kreditvertrag abschließen, hat jeder von ihnen Anspruch auf einen Zinsabzug von 50.000 Baht.

Einreichungsoptionen

Gemäß Abschnitt 57 - 6 des Steuergesetzbuches haben verheiratete Paare nun fünf Optionen zur Einreichung ihrer Steuererklärungen:

  • Jeder Ehepartner reicht seine Steuererklärung separat ein;

  • Das Paar reicht seine Erklärung gemeinsam ein und kombiniert das Einkommen der Ehefrau mit dem Einkommen des Ehemanns (und reicht eine Erklärung unter dem Namen des Ehemanns ein);

  • Das Paar reicht seine Erklärung gemeinsam ein und kombiniert das Einkommen des Ehemanns mit dem Einkommen der Ehefrau (und reicht eine Erklärung unter dem Namen der Ehefrau ein);

  • Das Paar reicht seine Erklärung gemeinsam ein, aber der Ehemann reicht sein Einkommen gemäß Abschnitt 40(1) separat ein;

  • Das Paar reicht seine Erklärung gemeinsam ein, aber die Ehefrau reicht ihr Einkommen gemäß Abschnitt 40(1) separat ein.

Die anwendbaren Einkommensteuersätze für zu versteuerndes Einkommen lauten wie folgt:

Thailand Steuer Einkommenssteuersatz in THB als Liste in Deutsch

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworten wir diese bei einem Beratungsgespräch zusammen mit unserem thailändischen Steuerberater.   

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