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Steuerbescheinigung

Was ist eine Steuerbescheinigung? Ein Steuerbescheinigungszertifikat ist ein Dokument, das vom Generaldirektor des Finanzamtes, dem Provinzgouverneur oder einer delegierten Behörde in Thailand an einen Ausländer ausgestellt wird, der das Land verlässt. Es bestätigt, dass die Person entweder ihre Steuerverpflichtungen erfüllt hat oder ausreichende Garanten oder Sicherheiten für ausstehende Steuerschulden bereitgestellt hat

Wer benötigt ein Steuerbescheinigungszertifikat?

Gemäß Abschnitt 4 Quartal des Steuergesetzbuches ist ein Ausländer, der aus Thailand ausreist, verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen vor seiner Abreise ein Steuerbescheinigungszertifikat in der vom Generaldirektor vorgeschriebenen Form zu beantragen, unabhängig davon, ob Steuern zu entrichten sind oder nicht. Ein Ausländer, der Thailand verlässt, muss einen Antrag auf Steuerbescheinigungszertifikat (Formular P.1) und die erforderlichen Unterlagen einreichen, wenn:

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  • Er zur Zahlung von Steuern oder Steuerschulden vor seiner Abreise aus Thailand verpflichtet ist.

  • Er die Pflicht hat, im Namen eines Unternehmens oder einer juristischen Partnerschaft, die nach ausländischem Recht gegründet wurde und in Thailand tätig ist, eine Steuererklärung abzugeben und Steuern zu zahlen.

  • Er steuerpflichtige Einkünfte hat, unabhängig davon, ob diese in Thailand erzielt wurden, indem er als öffentlicher Darsteller in Thailand tätig ist.

 

Der Begriff "öffentlicher Darsteller" umfasst einen Schauspieler in einem Theaterstück, einem Kinofilm, einem Radio- und Fernsehdarsteller, einen Sänger, einen Musiker, einen professionellen Sportler oder einen Künstler für jede Art von Unterhaltung.

Wer benötigt kein Steuerbescheinigungszertifikat?

Gemäß Abschnitt 4 Quartal des Steuergesetzbuches ist ein Ausländer, der Thailand durchreist oder für einen Zeitraum oder mehrere Zeiträume von insgesamt nicht mehr als 90 Tagen pro Steuerjahr ohne Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens in Thailand eintritt oder dort verweilt oder ein Ausländer, wie vom Generaldirektor mit Genehmigung des Ministers vorgeschrieben, nicht verpflichtet, ein Steuerbescheinigungszertifikat zu beantragen.

Zusätzlich erließ das Finanzamt am 7. Mai 1991 eine Mitteilung des Generaldirektors des Finanzamtes, in der festgelegt wurde, dass Ausländer, die Thailand verlassen, kein Steuerbescheinigungszertifikat beantragen müssen, es sei denn, es handelt sich um die oben genannten drei Fälle.

Es gibt verschiedene Arten von Steuerbescheinigungszertifikaten, darunter:

Es gibt zwei Arten von Steuerbescheinigungszertifikaten: P.3 und P.3.1.

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  • 4.1 P.3 Steuerbescheinigungszertifikat: Wird an einen Ausländer ausgestellt, der vorübergehend aus Thailand ausreist. Es ist für eine einzelne Abreise gültig und muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Ausstellungsdatum verwendet werden. Wenn der Ausländer innerhalb des festgelegten Zeitraums Thailand nicht verlässt, wird das Steuerbescheinigungszertifikat ungültig, es sei denn, es wird vor dem Ablaufdatum verlängert.

  • 4.2 P.3.1 Steuerbescheinigungszertifikat: Wird an einen Ausländer ausgestellt, der aufgrund seines Geschäfts oder Berufs regelmäßig nach Thailand ein- und ausreist. Es ist für mehrere Abreisen innerhalb des im Steuerbescheinigungszertifikat angegebenen Zeitraums gültig, jedoch nicht länger als 180 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung des Formulars P.3.1 ist nicht möglich.

Wie beantragt man ein Steuerbescheinigungszertifikat?

Ein Ausländer, der verpflichtet ist, ein Steuerbescheinigungszertifikat zu haben, muss einen Antrag auf Steuerbescheinigungszertifikat (Formular P.1) zusammen mit den folgenden Dokumenten einreichen:

  1. Steuerbescheinigungszertifikat Formular P. 3

  2. Reisepass

  3. Ausländerbescheinigung (falls vorhanden)

  4. Meldebescheinigung (falls vorhanden)

  5. Arbeitserlaubnis oder ein entsprechender Antrag (falls vorhanden)

  6. Steueridentifikationskarte

  7. Bürgschaftsschreiben (falls Steuerschulden oder -zahlungen bestehen) ausgestellt von:

    1. Bank mit einer garantierten Summe, die die Steuerschulden oder -zahlungen übersteigt oder 50.000 Baht; oder

    2. Person, deren Sicherheiten höher sind als ihre Steuerschulden oder -zahlungen und deren Ruf vom Generaldirektor des Finanzamtes, dem Provinzgouverneur, dem Beauftragten oder einem Regierungsbeamten der Stufe 6 oder höher akzeptabel ist.

  8. Steuerzahlungsunterlagen der letzten drei Jahre des Unternehmens oder der juristischen Person, die vom Antragsteller für ein Steuerbescheinigungszertifikat vertreten wird, einschließlich Quellensteuerbelege oder Steuerbelege

  9. Andere erforderliche Nachweise gemäß den Anforderungen des Generaldirektors des Finanzamtes

Ein Ausländer, der ein Steuerbescheinigungszertifikat Formular P. 3.1 benötigt, muss die oben genannten Dokumente 1-7 sowie folgende Nachweise einreichen:

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  • Nachweise, die die Gründe für die regelmäßige Ausreise aus Thailand im Zusammenhang mit dem Geschäft oder dem Beruf des Ausländers belegen

  • Nachweise, die zeigen, dass seine Vermögenswerte in Thailand höher sind als seine Steuerschulden oder Steuerzahlungen

Ein Ausländer, der ein Steuerbescheinigungszertifikat beantragt, ist verpflichtet, einen Antrag an folgende Personen innerhalb von 15 Tagen vor seiner Abreise aus Thailand zu stellen:

  • Den Direktor des örtlichen Finanzamtes, das für den Wohnsitzbereich des Ausländers zuständig ist, wenn er in Bangkok ansässig ist oder einen Wohnsitz oder eine Geschäftsstelle in Bangkok hat.

  • Den Provinzgouverneur am örtlichen Finanzamt, wenn er in einer Provinz außerhalb von Bangkok ansässig ist oder einen Wohnsitz oder eine Geschäftsstelle in einer Provinz außerhalb von Bangkok hat.

  • Den vom Provinzgouverneur am örtlichen Finanzamt beauftragten Bezirkschef, wenn er in einer Provinz außerhalb von Bangkok ansässig ist oder einen Wohnsitz oder eine Geschäftsstelle in einer Provinz außerhalb von Bangkok hat.

Was muss ein Antragsteller mit ausstehenden Steuerschulden tun?

Wenn der Antragsteller für das Steuerbescheinigungszertifikat nach dem Abreisedatum keine Zahlung leistet oder nur eine teilweise Zahlung für seine Steuerschulden oder Zahlungspflicht geleistet hat, ist er verpflichtet, dem Generaldirektor des Finanzamtes, dem Provinzgouverneur oder der beauftragten Behörde einen Bürgen oder eine Garantie zu stellen.

Verlust des Steuerbescheinigungszertifikats

Wenn das Steuerbescheinigungszertifikat verloren geht, ist der Ausländer verpflichtet, das Büro zu kontaktieren, in dem der Antrag gestellt wurde, um eine Ersatzausstellung zu beantragen. Das neue Steuerbescheinigungszertifikat bleibt nur bis zum Ablaufdatum des früheren Steuerbescheinigungszertifikats gültig.

Vorlage des Steuerbescheinigungszertifikats

Ein Ausländer, der Thailand verlässt, muss das Steuerbescheinigungszertifikat am Abreisetag dem Einwanderungsbüro vorlegen.

Strafe

Ein Ausländer, der Thailand ohne ein Steuerbescheinigungszertifikat verlässt oder versucht zu verlassen, muss einen Zuschlag in Höhe von 20% des Steuerbetrags zahlen. Darüber hinaus unterliegt er einer Geldstrafe von höchstens 1.000 Baht oder einer Haftstrafe von nicht mehr als einem Monat oder beidem.

Für weitere Informationen

Wenn Sie Fragen zum Steuerbescheinigungszertifikat haben, wenden Sie sich bitte an das örtliche Finanzamt, das für den Wohnsitzbereich des Ausländers zuständig ist.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworten wir diese bei einem Beratungsgespräch zusammen mit unserem thailändischen Steuerberater.   

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