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Steuer Rechte und Pflichten

Ein Steuerzahler hat die folgenden Rechte.

  1. Steuer-Ratenzahlung 

  • Für die Einkommensteuer kann ein Steuerzahler jeden Betrag über 3000 Baht in bis zu drei Raten zahlen, ohne Geldstrafen oder Zuschläge zu zahlen.

  • Ein Steuerzahler kann einen Antrag auf Ratenzahlung von Steuerrückständen stellen. Diese Zahlung muss jedoch den Anforderungen des Finanzamtes entsprechen.​

 

  2. Einspruch bei Meinungsverschiedenheiten über Steuerfestsetzung

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit mit der Festsetzung des Assessment-Beamten hat der Steuerzahler das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem eine Festsetzungsnachricht erhalten wurde, beim Beschwerdeausschuss Einspruch einzulegen (im Formular P.S.6).

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Falls der Steuerzahler mit der Entscheidung des Beschwerdeausschusses nicht einverstanden ist, hat er das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die Entscheidung des Beschwerdeausschusses erhalten wurde, Einspruch einzulegen. Wenn er es versäumt, innerhalb von 30 Tagen Einspruch einzulegen, hat er nicht mehr das Recht, Einspruch einzulegen, und muss den gesamten Betrag der Steuer, Geldstrafe und Zuschläge zahlen.

 

  3. Aufschiebung der Steuerzahlung durch Verwendung von Sicherheiten für Steuerrückstände

Das Recht auf Einspruch ist keine Aufschiebung der Steuerzahlung.

Ein Steuerzahler, der eine Steuerfestsetzungsnachricht erhält, muss die Steuer rechtzeitig gemäß der Festsetzungsnachricht bezahlen. Sollte er jedoch auf die Anhörung oder Entscheidung des Beschwerdeausschusses warten wollen, hat er das Recht, die Steuerzahlung durch Bereitstellung verschiedener Sicherheiten als Kollateral gemäß den Regeln und Vorschriften des Finanzamtes aufzuschieben.

 

  4. Antrag auf Befreiung oder Reduzierung von Geldstrafen und Zuschlägen

Ein Steuerzahler hat die Pflicht, seine Steuererklärung fristgerecht einzureichen und die fälligen Steuern rechtzeitig zu zahlen. Sollte er dies versäumen, unterliegt er einer Geldstrafe und einem Zuschlag zusätzlich zur fälligen Steuer. Auf einigen besonderen Grundlagen kann er jedoch um Befreiung oder Reduzierung der Geldstrafe ersuchen. Ein Steuerbeamter hat gemäß keinem Gesetz die Befugnis, den Zuschlag zu befreien oder zu reduzieren. Nur für den Fall, dass der Generaldirektor eine Verlängerung der Frist für die Steuerzahlung oder Überweisung gewährt und diese Steuer innerhalb der verlängerten Frist bezahlt oder überwiesen wurde, kann der Zuschlag auf 50 % reduziert werden.

 

  5. Zugang zu Dokumenten

Ein Steuerzahler hat das Recht, Kopien seiner Dokumente relevant für seine vergangenen Steuerzahlungsunterlagen anzufertigen (Steuererklärungen und Quittungen).

 

Ein Steuerzahler hat die folgenden Pflichten.

Ein Steuerzahler hat folgende Pflichten;

Steuererklärungen einreichen und ordnungsgemäß Steuern zu zahlen. Eine Steuerzahler muss sich auch für eine Steueridentifikationsnummer registrieren lassen. Er muss den Beamten des Finanzamtes auch Änderungen seiner persönlichen Daten mitteilen und relevante Dokumente und Konten gemäss den gesetzlichen Anforderungen vorlegen. Dazu gehören Quittungen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, spezielle Konten usw. Kooperieren und die Beamten des Finanzamtes unterstützen und zusätzliche Dokumente oder Informationen bereitstellen, wenn erforderlich, sowie einer Vorladung entsprechen. Die Steuer rechtzeitig bezahlen, wie von den Beamten des Finanzamtes festgesetzt. Sollte ein Steuerzahler es versäumen, den vollen Betrag zu zahlen, hat der Festsetzungsbeamte das Recht, dieses Vermögen auch ohne Gerichtsbeschluss zu beschlagnahmen, zu pfänden und per Auktion zu verkaufen. Die aus dem Geschäft erzielten Geldmittel werden verwendet, um Steuerrückstände zu begleichen. Nichtbefolgung des Steuerrechts. Jeder, der das Gesetz nicht befolgt, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 
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