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Einkommenssteuer 

Die "Einkommensteuer in Thailand" (Personal Income Tax, PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Unter einer Person versteht man eine Einzelperson, eine einfache Partnerschaft, eine nicht juristische Personengruppe und einen ungeteilten Nachlass. Im Allgemeinen muss eine zur Einkommensteuer verpflichtete Person ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung einreichen und die Steuer, falls zutreffend, auf Jahresbasis für das Kalenderjahr zahlen.

Steuerbemessungsgrundlage in Thailand

1. Steuerpflichtige
    Person

Steuerzahler werden in „ansässige“ und „nicht ansässige“ Personen eingeteilt. „Ansässig“ bedeutet jede Person, die sich in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) für einen Zeitraum oder mehrere Zeiträume, die insgesamt mehr als 180 Tage betragen, in Thailand aufhält. Ein in Thailand ansässiger Steuerzahler ist verpflichtet, Steuern auf Einkommen aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil des Einkommens aus ausländischen Quellen zu zahlen, der nach Thailand gebracht wird. Ein nicht ansässiger Steuerzahler ist jedoch nur auf Einkommen aus Quellen in Thailand steuerpflichtig.

2.1 Steuerpflichtiges
    Einkommen

Einkommen, das der Einkommensteuer (PIT) unterliegt, wird als „steuerpflichtiges Einkommen“ bezeichnet. Der Begriff umfasst Einkommen sowohl in Bargeld als auch in Sachleistungen. Daher werden jegliche Vorteile, die ein Arbeitgeber oder andere Personen bereitstellen, wie ein mietfreies Haus oder der vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers gezahlte Steuerbetrag, ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers für die Zwecke der Einkommensteuer behandelt. Das steuerpflichtige Einkommen wird in 8 Kategorien unterteilt, wie folgt:

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  1. Einkommen aus persönlichen Dienstleistungen, die Arbeitgebern erbracht werden;

  2. Einkommen aufgrund von Berufen, Positionen oder erbrachten Dienstleistungen;

  3. Einkommen aus Goodwill, Urheberrecht, Franchise, anderen Rechten, Renten oder Einkommen in Form von jährlichen Zahlungen, die aus einem Testament oder einem anderen juristischen Akt oder Gerichtsurteil stammen;

  4. Einkommen in Form von Dividenden, Zinsen auf Einlagen bei Banken in Thailand, Gewinnanteilen oder anderen Vorteilen aus einer juristischen Gesellschaft, juristischen Partnerschaft oder einem Investmentfonds, Zahlungen, die als Folge der Kapitalreduzierung, einer Prämie, einer Kapitalerhöhung, Gewinnen aus der Fusion, Übernahme oder Auflösung von juristischen Gesellschaften oder Partnerschaften und Gewinnen aus der Übertragung von Aktien oder Partnerschaftsanteilen erhalten werden;

  5. Einkommen aus der Vermietung von Eigentum und aus Vertragsbrüchen, Ratenverkäufen oder Mietkaufverträgen;

  6. Einkommen aus freien Berufen;

  7. Einkommen aus Bau- und anderen Werkverträgen;

  8. Einkommen aus Geschäftstätigkeit, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Transport oder jeder anderen nicht früher spezifizierten Tätigkeit.

In dem Fall, dass die Einkommenskategorien (2) bis (8), wie in Abschnitt 2.1 erwähnt, mehr als 60.000 Baht pro Jahr verdienen, muss der Steuerzahler den Betrag der Steuer berechnen, indem er 0,5% des zu versteuernden Einkommens multipliziert und mit dem Betrag der Steuer vergleicht, der durch die progressiven Steuersätze berechnet wird. Der Steuerzahler ist verpflichtet, die höhere Steuer zu entrichten.

2.2 Abzüge und Freibeträge

Bestimmte Abzüge und Freibeträge sind bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens zulässig. Der Steuerzahler muss Abzüge vom zu versteuernden Einkommen vor der Gewährung der Freibeträge vornehmen. Daher wird das zu versteuernde Einkommen wie folgt berechnet:

Steuerpflichtiges Einkommen = Zu versteuerndes Einkommen - Abzüge - Freibeträge
Abzüge, die für die Berechnung der Einkommensteuer erlaubt sind

Hier ist eine Zusammenfassung der Abzüge für verschiedene Einkommensarten:

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  1. Einkommen aus Beschäftigung: 40%, jedoch höchstens 60.000 Baht.

  2. Einkommen aus Urheberrechten: 40%, jedoch höchstens 60.000 Baht.

  3. Einkommen aus Vermietung:

    • Gebäude und Werften: 30%

    • Landwirtschaftliche Flächen: 20%

    • Alle anderen Grundstücksarten: 15%

    • Fahrzeuge: 30%

    • Jede andere Art von Eigentum: 10%

  4. Einkommen aus freien Berufen: 30%, außer im medizinischen Bereich, wo 60% erlaubt sind.

  5. Einkommen aus Werkverträgen, bei denen der Auftragnehmer neben Werkzeugen auch wesentliche Materialien bereitstellt: tatsächliche Ausgaben oder 70%.

  6. Einkommen aus Geschäftstätigkeit, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Transport oder anderen nicht in a. bis e. spezifizierten Aktivitäten: tatsächliche Ausgaben oder 65% - 85%, je nach Art des Einkommens.

Freibeträge (Befreiungen), die für die Berechnung der Einkommensteuer erlaubt sind

Arten von Freibeträgen und deren Beträge:

  • Persönlicher Freibetrag:

    • Für alleinstehende Steuerzahler: 30.000 Baht

    • Für den Ehepartner eines alleinstehenden Steuerzahlers: 30.000 Baht

    • Für nichtjuristische Partnerschaften oder Personenvereinigungen: 30.000 Baht pro Partner, jedoch insgesamt nicht mehr als 60.000 Baht

  • Ehegattenfreibetrag: 30.000 Baht

  • Kinderfreibetrag (für Kinder unter 25 Jahren, die an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, oder minderjährig sind, oder eine angepasste unfähige oder quasi-unfähige Person sind): 15.000 Baht pro Kind (auf maximal drei Kinder begrenzt)

  • Bildungsfreibetrag (zusätzlicher Freibetrag für Kinder, die an einer Bildungseinrichtung in Thailand eingeschrieben sind): 2.000 Baht pro Kind

  • Elternfreibetrag: 30.000 Baht für jeden Elternteil des Steuerzahlers und seines Ehepartners, sofern der betreffende Elternteil älter als 60 Jahre ist und weniger als 30.000 Baht verdient

  • Lebensversicherungsprämie, die vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlt wird: Tatsächlich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht pro Person

  • Beiträge zu genehmigten Altersvorsorgefonds, die vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlt werden: Tatsächlich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 15% des Gehalts, jedoch nicht mehr als 500.000 Baht

  • Beiträge zu Langfristigen Eigenkapitalfonds: Tatsächlich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 15% des Gehalts, jedoch nicht mehr als 500.000 Baht

  • Zinsen für Hypothekendarlehen: Tatsächlich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht

  • Beiträge zu Sozialversicherungen, die vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlt werden: Tatsächlich gezahlter Betrag

  • Wohltätige Spenden: Tatsächlich gespendeter Betrag, jedoch nicht mehr als 10% des Einkommens nach Standardabzügen und den oben genannten Freibeträgen

2.3 Steuergutschrift für Dividenden

Jeder Steuerzahler, der in Thailand ansässig ist und Dividenden von einem juristischen Unternehmen oder einer Partnerschaft mit Sitz in Thailand erhält, hat Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 des erhaltenen Dividendenbetrags. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens muss der Steuerzahler seine Dividenden um den Betrag der erhaltenen Steuergutschrift erhöhen. Der Betrag der Steuergutschrift wird mit seiner Steuerschuld verrechnet.

3.0 Progressive Steuersätze

Die anwendbaren Einkommensteuersätze für zu versteuerndes Einkommen lauten wie folgt:

Thailand Steuer Einkommenssteuersatz in THB als Liste in Deutsch
3.2 Getrennte Besteuerung

Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die der Steuerzahler nicht in das zu versteuernde Einkommen einbeziehen oder möglicherweise nicht einbeziehen darf, wenn er die Steuerschuld berechnet.

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Einkommen aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen

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Der Steuerzahler darf Einkommen aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen, das durch Testament oder Schenkung erworben wurde, nicht in das zu versteuernde Einkommen einbeziehen, wenn die Einkommensteuer berechnet wird. Wenn jedoch der Verkauf zu kommerziellen Zwecken erfolgt, muss ein solches Einkommen unbedingt in das zu versteuernde Einkommen einbezogen und der Einkommensteuer unterworfen werden.

 

Zinsen

Die folgenden Formen von Zinseinkünften können auf Auswahl des Steuerzahlers aus der Berechnung der Einkommensteuer ausgeschlossen werden, sofern eine Quellensteuer von 15 Prozent einbehalten wird:

  1. Zinsen auf Anleihen oder Schuldverschreibungen, die von einer staatlichen Organisation ausgegeben wurden;

  2. Zinsen auf Spareinlagen bei Geschäftsbanken, sofern der Gesamtbetrag der erhaltenen Zinsen während eines Steuerjahres nicht mehr als 20.000 Baht beträgt;

  3. Zinsen auf Darlehen, die von einer Finanzierungsgesellschaft gezahlt werden;

  4. Zinsen, die von einer nach einem spezifischen thailändischen Gesetz organisierten Finanzinstitution erhalten werden, die zur Vergabe von Darlehen zur Förderung der Landwirtschaft, des Handels oder der Industrie dient.

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Dividenden

Ein Steuerzahler, der in Thailand ansässig ist und Dividenden oder Gewinnanteile von einem eingetragenen Unternehmen oder einem Investmentfonds erhält, von dem eine Quellensteuer in Höhe von 10 Prozent einbehalten wurde, kann wählen, solche Dividenden bei der Berechnung der Einkommensteuer auszuschließen. Wenn der Steuerzahler dies jedoch tut, kann er keine Rückerstattung oder Gutschrift gemäß Abschnitt 2.4 in Anspruch nehmen.

4.0 Quellensteuer

Für bestimmte Einkommenskategorien muss der Zahler des Einkommens die Quellensteuer einbehalten, eine Steuererklärung einreichen (Formular PIT 1, 2 oder 3, je nach Fall) und den einbehaltenen Steuerbetrag an das Bezirksfinanzamt übermitteln. Die einbehaltene Steuer wird dann zum Zeitpunkt der Einreichung der Einkommensteuererklärung zur Deckung der Steuerschuld des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Die folgenden sind die Quellensteuersätze für einige Einkommenskategorien.

Art des Einkommens Quellensteuersatz (in Baht)

  1. Arbeitsentgelt 5 - 37 %

  2. Mieten und Preise 5 %

  3. Mietkosten für Schiffe 1 %

  4. Service- und Beratungsgebühren 3 %

  5. Vergütung für öffentliche Unterhalter

    • Thailändischer Einwohner 5 %

    • Nicht-Einwohner 5 - 37 %

  6. Werbegebühren 2 %

5.0
Steuerzahlung

Jeder Steuerzahler ist verpflichtet, die Einkommensteuererklärung einzureichen und eine Zahlung an das Finanzamt bis zum letzten Tag des März des folgenden Steuerjahres vorzunehmen.  Jegliche Quellensteuer oder halbjährliche Steuer, die an das Finanzamt gezahlt wurde, kann als Gutschrift gegen die Steuerschuld am Ende des Jahres verwendet werden.

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